Ab Donnerstag, dem 03.06.21, öffnen wir den Innenbereich unseres Gutsausschanks.

Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind donnerstags, freitags ab 17 Uhr, sonntags und feiertags ab 15 Uhr. Wir schenken alle unsere Gutsweine aus und servieren Kleinigkeiten aus der Winzerküche dazu! Samtags öffnen wir ebenfalls den Garten von 15-20 Uhr, hier servieren ausschließlich Flammkuchen zu den Weinen.

Aktuell gelten sowohl für den Gutsausschank als auch für die Gartenvinothek folgende Regelungen. Diese beziehen sich ab dem 03.06.21 auf den Innen- und Außenbereich. Es gilt jedoch die Ausnahme, dass die Testpflicht im Außenbereich entfällt.
  1. Reservierungspflicht: Melden Sie sich rechtzeitig bei uns an! Per Telefon (06135/2344) oder E-Mail (info@sans-lorch.de) reservieren wir Ihnen gerne einen Tisch. Diesen dürfen Sie mit max. 5 Personen aus 5 Haushalten (Kinder bis 14 Jahre sowie vollständige geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit) belegen.
  2. Testpflicht: Zutritt können wir nur mit Nachweis eines negativen Corona-Tests gewähren (für alle ab 6 Jahren). Als solcher gilt:
    1. „Schnelltest“ (PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal): Dieser darf max. 24 h alt sein, die Bestätigung der durchführenden Stelle muss vorgelegt werden. Hier können Sie ein Schnelltestzentrum in Ihrer Nähe finden.
    2. „Selbsttest“ (PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung): dieser Test wird in Anwesenheit der
      vom Betreiber beauftragten Person vom Gast selbst angewendet. Hierzu müssen Sie selbst einen
      zugelassenen Test mitbringen.
    3. Wer bereits vollständig geimpft ist (die letzte Impfung liegt bereits 14 Tage zurück) und dies mit einem Impfnachweis bestätigen kann, muss keinen negativen Test vorweisen.
    4. Wer bereits von einer COVID-19 – Erkrankung genesen ist und diese Erkrankung mit einem posiviten PCR-Test (mind. 28 Tage, max. 6 Monate alt) belegen kann, ist ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.

3. Kontakterfassung: Wie bereits im letzten Jahr müssen wir die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Aufenthalts) aller Gäste erfassen, um sie notfalls dem Gesundheitsamt weitergeben zu können. Hierzu haben wir ein passendes Kontaktformular oder Sie können sich per Scan in der luca-App oder Corona-Warn-App registrieren. Hierzu müssen Sie die Apps zuvor runterladen und sich registrieren.

4. Maskenpflicht: Es müssen medizinische Masken (OP-Masken) oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2 überall getragen werden, außer am Tisch!

5. Abstandsgebote: Überall müssen 1,50 Meter Abstand zu anderen Gästen gewahrt werden.

Für Fragen und Reservierungen rufen Sie uns gerne an, wir freuen uns über Ihren Besuch!